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Diese Klassen Bilden Wir AUs

- Wir empfehlen  für alle Klassen eine Anmeldung ca. 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters -

 klasse b (BF17) 

Kraftwagen bis 3,5 t zG

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Mitführen von Anhängern:
Alle Anhänger bis 750 kg zG, bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

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Mindestalter: 18


Vorbesitz: -


Eingeschlossene Klassen: AM, L


Ausbildung: Theorie und Praxis


Prüfung:

Theoretische und praktische Prüfung

Klasse B

KLASSE B197

Siehe B (BF17)

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Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale B197-Regelung bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde. Voraussetzung: es muss in der praktischen Ausbildung eine entsprechende Anzahl an Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und eine abschließende 15-minütige Testfahrt durchgeführt werden. Dieser Schaltkompetenznachweis wird dann durch die Fahrschule ausgewiesen.

 

Klasse BE

Fahrzeugkombination aus der Klasse B und einem Anhänger, sofern der Anhänger max 3.500 kg zG hat.

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Mindestalter: 18 (17 Jahre für Teilnehmer am „BF17“)


Vorbesitz: Klasse B notwendig


Eingeschlossene Klassen: -


Ausbildung: praktische Ausbildung


Prüfung:

Praktische Prüfung

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Klasse B96

Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg

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Mindestalter: 18 (17 Jahre für Teilnehmer am „BF17“)


Vorbesitz: Klasse B notwendig


Eingeschlossene Klassen: -


Ausbildung: theoretische und praktische Schulung


Prüfung: -

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Klasse L

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- bzw forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind mit einer bbH von max. 40 km/h

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Mitführen von Anhängern: 
bbH 25 km/h

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Mindestalter: 16


Vorbesitz: -


Eingeschlossene Klassen: -


Ausbildung: theoretische Ausbildung


Prüfung: theoretische Prüfung

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Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h:

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- bei el. Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
- bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³

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Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor):

 

- Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³

  Hubraum

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Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h:


- Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

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Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h:


- Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
- Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die             Masse der Batterien)

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Mindestalter: 15 Jahre, aber NUR IM INLAND bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres


Vorbesitz: -


Ausbildung: theoretische und praktische Ausbildung


Prüfung: theoretische und praktische Prüfung

Klasse A

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h

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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

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Mindestalter: 24


Vorbesitz:  keine (bei Aufstieg von A2 auf A: 2 Jahre Vorbesitz A2)


Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM


Ausbildung: theoretische und praktische Ausbildung


Prüfung: theoretische und praktische Prüfung

Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, max. 11 kW Motorleistung; Verhältnis Leistung zur Leermasse max. 0,1 kW/kg.

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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bbH von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

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Mindestalter: 16


Vorbesitz: -


Eingeschlossene Klassen: AM


Ausbildung: theoretische und praktische Ausbildung


Prüfung: theoretische und praktische Prüfung

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Klasse A

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zur Leermasse 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

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Mindestalter: 18


Vorbesitz: keine (bei Aufstieg von A1 auf A2: 2 Jahre Vorbesitz A1)


Eingeschlossene Klassen: A1, AM


Ausbildung: theoretische und praktische Ausbildung


Prüfung: theoretische und praktische Prüfung

Mofa

- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor

- maximal 25 km/h bbH

- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor


Mindestalter: 15


Vorbesitz: -


Eingeschlossene Klassen: -

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Ausbildung: theoretische Ausbildung und eine praktische Fahrprobe mit Einweisung


Prüfung: theoretische Prüfung

Wechsel zwischen den Klassen A2 zu A

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Stufenweiser Aufstieg von A1 auf A2 bzw. von A2 auf A:

mit lediglich einer praktischen Prüfung auf die nächsthöhere Motorradklasse wechseln, indem mindestens 2 Jahre die Klasse A1 bzw. die Klasse A2 vorhanden ist (in diesem Fall sinkt dann das Mindestalter für die Klasse A auf 20 Jahre). Mit einer kürzeren Prüfung zeigt der/die BewerberIn die Eignung für die „größere“ Motorradklasse.

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Wir empfehlen für alle Klassen eine Anmeldung ca. 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters

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zG = zulässige Gesamtmasse 
bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

 

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