Diese Klassen Bilden Wir AUs
- Wir empfehlen für alle Klassen eine Anmeldung ca. 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters -
klasse b (BF17)
Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern:
Alle Anhänger bis 750 kg zG, bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung:
Theoretische und praktische Prüfung
KLASSE B197
Siehe B (BF17)
Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale B197-Regelung bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde. Voraussetzung: es muss in der praktischen Ausbildung eine entsprechende Anzahl an Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und eine abschließende 15-minütige Testfahrt durchgeführt werden. Dieser Schaltkompetenznachweis wird dann durch die Fahrschule ausgewiesen.
Klasse BE
Fahrzeugkombination aus der Klasse B und einem Anhänger, sofern der Anhänger max 3.500 kg zG hat.
Mindestalter: 18 (17 Jahre für Teilnehmer am „BF17“)
Vorbesitz: Klasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: praktische Ausbildung
Prüfung:
Praktische Prüfung
Klasse B96
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg
Mindestalter: 18 (17 Jahre für Teilnehmer am „BF17“)
Vorbesitz: Klasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: theoretische und praktische Schulung
Prüfung: -
Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- bzw forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind mit einer bbH von max. 40 km/h
Mitführen von Anhängern:
bbH 25 km/h
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: theoretische Ausbildung
Prüfung: theoretische Prüfung
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h:
- bei el. Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
- bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor):
- Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³
Hubraum
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h:
- Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h:
- Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
- Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
Mindestalter: 15 Jahre, aber NUR IM INLAND bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
Vorbesitz: -
Ausbildung: theoretische und praktische Ausbildung
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24
Vorbesitz: keine (bei Aufstieg von A2 auf A: 2 Jahre Vorbesitz A2)
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Ausbildung: theoretische und praktische Ausbildung
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, max. 11 kW Motorleistung; Verhältnis Leistung zur Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bbH von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: AM
Ausbildung: theoretische und praktische Ausbildung
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zur Leermasse 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18
Vorbesitz: keine (bei Aufstieg von A1 auf A2: 2 Jahre Vorbesitz A1)
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Ausbildung: theoretische und praktische Ausbildung
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Mofa
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
- maximal 25 km/h bbH
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: theoretische Ausbildung und eine praktische Fahrprobe mit Einweisung
Prüfung: theoretische Prüfung
Wechsel zwischen den Klassen A2 zu A
Stufenweiser Aufstieg von A1 auf A2 bzw. von A2 auf A:
mit lediglich einer praktischen Prüfung auf die nächsthöhere Motorradklasse wechseln, indem mindestens 2 Jahre die Klasse A1 bzw. die Klasse A2 vorhanden ist (in diesem Fall sinkt dann das Mindestalter für die Klasse A auf 20 Jahre). Mit einer kürzeren Prüfung zeigt der/die BewerberIn die Eignung für die „größere“ Motorradklasse.
Wir empfehlen für alle Klassen eine Anmeldung ca. 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
zG = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit